FAQ
Oft gestellte Fragen
Allgemein:
Wie
kann ich sicher sein, dass niemand anders die Informationen
sehen kann die ich auf der Website eingebe?
Alle Daten, die Sie mit unserer Website austauschen, sind
verschlüsselt
und werden nach dem aktuellen Stand der Technik vor eventuellen
unbefugten Zugriffen geschützt. Weitere Informationen finden
Sie in
unserer Datenschutzerklärung.
Warum
brauche ich eine Reiseversicherung, wenn ich bereits eine Hausrats- und
eine Krankenversicherung habe?
Die oben genannten Versicherungen haben einen bestimmten
Deckungsumfang, der aber nicht für alle Situationen
ausreichend ist. In
der Hausratsversicherung ist zum Beispiel der einfache Diebstahl des
Reisegepäcks normalerweise nicht versichert. Wenn Sie Mitglied
einer
gesetzlichen Krankenkasse sind, haben Sie lediglich bei Reisen in
Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht,
einen
begrenzten Leistungsanspruch. Rücktransporte müssen
Sie in voller Höhe
selbst bezahlen und auch die Kosten für medizinische
Behandlungen
werden nicht immer in voller Höhe erstattet. Sowohl die Hausrats- als
auch die Krankenversicherung schützen Sie nicht vor den Kosten
für die
Stornierung einer Reise, die zum Beispiel anfallen können,
wenn Ihr
Partner unerwartet schwer erkrankt und die gebuchte Reise nicht
antreten kann.
Bis
zu welchem Alter kann ich bei Columbus Direct eine Reiseversicherung
abschließen?
Unsere Reiserücktritts- und Abbruch-Versicherungen können von Personen jeden Alters ohne Einschränkungen oder Preisaufschläge abgeschlossen werden. Unsere Versicherungspakete haben höhere Preisstufen für Personen zwischen 65 und 74 und Personen über 75. Die AuPair Reiseversicherung kann bis zum Alter von 34 Jahren abgeschlossen werden.
Ist
die Versicherungssteuer in den Prämien enthalten?
Ja, die Preise, die Sie auf unserer Website sehen, sind
Endprämien. Die
Versicherungssteuer (19%) wird vom Versicherer abgeführt.
Hat
es Einfluss auf die Prämie, wenn mein mitreisendes Kind
während des
Urlaubs 18 wird?
Nein, was zählt ist das Alter Ihres Kindes, wenn die
Versicherung
abgeschlossen wird. Auch mitreisende Kinder, die zur Zeit
der
Buchung bereits volljährig sind, können bis zum Alter von 24 Jahren zu
Kindertarifen
versichert
werden, sofern sie sich noch in schulischer oder beruflicher Ausbildung
befinden.
Wie
erhalte ich meine Versicherungsdokumente?
Nachdem Sie Ihre Versicherungspolice online abgeschlossen haben,
bekommen Sie von uns eine E-Mail mit den Versicherunsdokumenten. Bitte
drucken Sie sich diese E-Mail als Versicherungsbestätigung aus
und
bewahren sie auf. Die Versicherungsbedingungen werden Ihnen als
PDF-Datei zugeschickt.
Wie
kann ich mir die Police ansehen, die mir per E-Mail geschickt wurde?
Sie benötigen eine aktuelle Version
des Adobe Acrobat
Reader, um den Anhang zu öffnen. Wenn Sie über keine
aktuelle
Version
des Adobe Acrobat Reader verfügen, klicken Sie einfach auf den
Link am
Ende Ihrer Bestätigungsmail. Sie können sich dann die
aktuelle
Version
herunterladen.
Kann
ich meine Versicherungspolice stornieren?
Bei Versicherungsverträgen von mindestens einem Monat Laufzeit können Sie Ihren Versicherungsschutz innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsdokumente widerrufen. Wenn Sie Gebrauch von Ihrem Widerspruchsrecht machen, gewähren wir Ihnen eine Prämienrückerstattung, gegebenenfalls abzüglich eines angemessenen und anteilsmäßigen Betrags für die Zeitspanne, in der Versicherungsschutz bestand.
Muss
ich meine Versicherungspolice mitnehmen, wenn ich verreise?
Ja. Die Dokumente enthalten Informationen und Notfalltelefonnummern,
die Sie brauchen, falls unterwegs etwas passiert. Außerdem
können Sie
in der Police nachlesen, welche Dokumente Sie im Fall eines Schadens
einreichen müssen (zum Beispiel Verlustreporte, Belege etc).
Was
mache ich in einem Notfall?
Falls Sie im Notfall einen medizinischen Rat oder eine Behandlung
benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Notruf. Dieser
steht Ihnen
24 Stunden an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Die Notrufnummer
finden
Sie deutlich ausgewiesen auf Ihrer Police oder auf unserer Kontaktseite. Am besten
speichern Sie sich die Nummer in Ihrem Handy ab und hinterlassen sie
zusätzlich bei jemandem, den Sie jederzeit erreichen
können.
Was
muss ich tun, wenn Geld, Scheck- oder Kreditkarten abhanden kommen?
Informieren Sie die Polizei oder jemanden, der die Polizei einschalten
kann (zum Beispiel einen Mitarbeiter des Veranstalters oder des
Hotels). Zusätzlich sollten Sie Ihre Bank und / oder das
Kreditinstitut
sofort benachrichtigen, damit die verlorenen Karten gesperrt werden
können. Wenn Sie die Nummer Ihrer Bank nicht kennen oder
finden, wenden
Sie sich an unseren 24 Stunden Notruf, um eine Verbindung herzustellen. Derlei
Schwierigkeiten können Sie vermeiden, indem Sie eine Liste mit
wichtigen Telefonnummern bei Freunden oder Verwandten zu Hause
hinterlassen.
Wie
bekomme ich meine Kosten bei Krankheit oder Unfall im Ausland
erstattet?
"Kleinere" Rechnungsbeträge begleichen Sie zunächst
selbst und reichen nach Ihrer Reise die Originalrechnung zur Rückerstattung ein. Die Rechnungen werden dann so schnell
wie möglich geprüft und erstattet.
Bei hohen Arztrechnungen oder Krankenhausbehandlung beziehungsweise
Rücktransport sollten Sie vorab oder unverzüglich nach Eintritt des Notfalls unseren Notrufservice
informieren. Chartis Europe S.A. kümmert sich dann um die
Kostenübernahme. So wird vermieden, dass Sie für die
entstehenden Kosten in Vorlage treten müssen.
Versicherungsschutz:
Mein
Arzt hat mir aufgrund einer bestehenden Krankheit von einer
Auslandsreise abgeraten. Ist mein Versicherungsschutz
gefährdet, wenn ich dennoch reise?
Empfiehlt Ihr Arzt Ihnen, nicht zu reisen, weil eine Behandlung im
Ausland wahrscheinlich oder definitiv erforderlich ist, dann besteht
leider kein Versicherungsschutz in der
Auslandsreise-Krankenversicherung. Auch die
Reiserücktrittsversicherung haftet nicht, wenn eine bestehende
Vorerkrankung sich vorhersehbar verschlimmert und die Reise daher nicht
angetreten werden kann beziehungsweise abgebrochen werden muss. Wenn Ihnen Ihr Arzt von einer Reise abrät, sollten Sie diese daher sofort stornieren. Falls Sie dies erst zu einem späteren Zeitpunkt tun, kommen eventuell höhere Kosten auf Sie zu, da der Versicherer lediglich die Kosten erstattet, die bei einer rechtzeitigen Stornierung angefallen wären.
Besteht
in der Reisegepäckversicherung Versicherungsschutz
für Wertgegenstände, die ich in meinem verschlossenen
Hotelzimmer aufbewahre?
Nein. Wertgegenstände müssen zusätzlich in
einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden, das
erhöhte Sicherheit gegen Diebstahl bietet (zum Beispiel
Zimmersafe).
Welche
Sportarten sind versichert?
Grundsätzlich sind die meisten Sportarten und
Aktivitäten im Versicherungsschutz enthalten, solange sie nicht professionell ausgeübt werden. Ausgeschlossen sind jedoch die Teilnahme an Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten (inkl. Pferderennen) und Risikosportarten wie Skispringen, Bergsteigen, Free Climbing, Höhlenklettern, Heliski und -board, alle Wildwassersportarten, Luftsportarten und Tauchen in mehr als 30 Meter Tiefe.
Bin
ich versichert, wenn ich im Urlaub mit meinem Auto eine Panne habe?
Nein, Ihre Police enthält keinen Versicherungsschutz
für Autopannen. Dieses Risiko können Sie
über einen Autoschutzbrief Ihres örtlichen
öffentlichen Versicherers oder über Ihre Sparkasse
absichern.
Ich
bin als Zeuge bei Gericht geladen und kann deshalb die gebuchte Reise
nicht oder nur verspätet antreten. Kann ich dafür
meine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen?
Nein, in diesem Fall besteht leider kein Versicherungsschutz.

