FAQ

Oft gestellte Fragen

Allgemein:

Wie kann ich sicher sein, dass niemand anders die Informationen sehen kann die ich auf der Website eingebe?
Alle Daten, die Sie mit unserer Website austauschen, sind verschlüsselt und werden nach dem aktuellen Stand der Technik vor eventuellen unbefugten Zugriffen geschützt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Warum brauche ich eine Reiseversicherung, wenn ich bereits eine Hausrats- und eine Krankenversicherung habe?
Die oben genannten Versicherungen haben einen bestimmten Deckungsumfang, der aber nicht für alle Situationen ausreichend ist. In der Hausratsversicherung ist zum Beispiel der einfache Diebstahl des Reisegepäcks normalerweise nicht versichert. Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben Sie lediglich bei Reisen in Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, einen begrenzten Leistungsanspruch. Rücktransporte müssen Sie in voller Höhe selbst bezahlen und auch die Kosten für medizinische Behandlungen werden nicht immer in voller Höhe erstattet. Sowohl die Hausrats- als auch die Krankenversicherung schützen Sie nicht vor den Kosten für die Stornierung einer Reise, die zum Beispiel anfallen können, wenn Ihr Partner unerwartet schwer erkrankt und die gebuchte Reise nicht antreten kann.

Bis zu welchem Alter kann ich bei Columbus Direct eine Reiseversicherung abschließen?
Unsere Reiserücktritts- und Abbruch-Versicherungen können von Personen jeden Alters ohne Einschränkungen oder Preisaufschläge abgeschlossen werden. Unsere Versicherungspakete haben höhere Preisstufen für Personen zwischen 65 und 74 und Personen über 75. Die AuPair Reiseversicherung kann bis zum Alter von 34 Jahren abgeschlossen werden.

Ist die Versicherungssteuer in den Prämien enthalten?
Ja, die Preise, die Sie auf unserer Website sehen, sind Endprämien. Die Versicherungssteuer (19%) wird vom Versicherer abgeführt.

Hat es Einfluss auf die Prämie, wenn mein mitreisendes Kind während des Urlaubs 18 wird?
Nein, was zählt ist das Alter Ihres Kindes, wenn die Versicherung abgeschlossen wird. Auch mitreisende Kinder, die zur Zeit der Buchung bereits volljährig sind, können bis zum Alter von 24 Jahren zu Kindertarifen versichert werden, sofern sie sich noch in schulischer oder beruflicher Ausbildung befinden.

Wie erhalte ich meine Versicherungsdokumente?
Nachdem Sie Ihre Versicherungspolice online abgeschlossen haben, bekommen Sie von uns eine E-Mail mit den Versicherunsdokumenten. Bitte drucken Sie sich diese E-Mail als Versicherungsbestätigung aus und bewahren sie auf. Die Versicherungsbedingungen werden Ihnen als PDF-Datei zugeschickt.

Wie kann ich mir die Police ansehen, die mir per E-Mail geschickt wurde?
Sie benötigen eine aktuelle Version des Adobe Acrobat Reader, um den Anhang zu öffnen. Wenn Sie über keine aktuelle Version des Adobe Acrobat Reader verfügen, klicken Sie einfach auf den Link am Ende Ihrer Bestätigungsmail. Sie können sich dann die aktuelle Version herunterladen.

Kann ich meine Versicherungspolice stornieren?
Bei Versicherungsverträgen von mindestens einem Monat Laufzeit können Sie Ihren Versicherungsschutz innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsdokumente widerrufen. Wenn Sie Gebrauch von Ihrem Widerspruchsrecht machen, gewähren wir Ihnen eine Prämienrückerstattung, gegebenenfalls abzüglich eines angemessenen und anteilsmäßigen Betrags für die Zeitspanne, in der Versicherungsschutz bestand.

Muss ich meine Versicherungspolice mitnehmen, wenn ich verreise?
Ja. Die Dokumente enthalten Informationen und Notfalltelefonnummern, die Sie brauchen, falls unterwegs etwas passiert. Außerdem können Sie in der Police nachlesen, welche Dokumente Sie im Fall eines Schadens einreichen müssen (zum Beispiel Verlustreporte, Belege etc).

Was mache ich in einem Notfall?
Falls Sie im Notfall einen medizinischen Rat oder eine Behandlung benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Notruf. Dieser steht Ihnen 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Die Notrufnummer finden Sie deutlich ausgewiesen auf Ihrer Police oder auf unserer Kontaktseite. Am besten speichern Sie sich die Nummer in Ihrem Handy ab und hinterlassen sie zusätzlich bei jemandem, den Sie jederzeit erreichen können.

Was muss ich tun, wenn Geld, Scheck- oder Kreditkarten abhanden kommen?
Informieren Sie die Polizei oder jemanden, der die Polizei einschalten kann (zum Beispiel einen Mitarbeiter des Veranstalters oder des Hotels). Zusätzlich sollten Sie Ihre Bank und / oder das Kreditinstitut sofort benachrichtigen, damit die verlorenen Karten gesperrt werden können. Wenn Sie die Nummer Ihrer Bank nicht kennen oder finden, wenden Sie sich an unseren 24 Stunden Notruf, um eine Verbindung herzustellen. Derlei Schwierigkeiten können Sie vermeiden, indem Sie eine Liste mit wichtigen Telefonnummern bei Freunden oder Verwandten zu Hause hinterlassen.

Wie bekomme ich meine Kosten bei Krankheit oder Unfall im Ausland erstattet?
"Kleinere" Rechnungsbeträge begleichen Sie zunächst selbst und reichen nach Ihrer Reise die Originalrechnung zur Rückerstattung ein. Die Rechnungen werden dann so schnell wie möglich geprüft und erstattet. Bei hohen Arztrechnungen oder Krankenhausbehandlung beziehungsweise Rücktransport sollten Sie vorab oder unverzüglich nach Eintritt des Notfalls unseren Notrufservice informieren. Chartis Europe S.A. kümmert sich dann um die Kostenübernahme. So wird vermieden, dass Sie für die entstehenden Kosten in Vorlage treten müssen.

Versicherungsschutz:

Mein Arzt hat mir aufgrund einer bestehenden Krankheit von einer Auslandsreise abgeraten. Ist mein Versicherungsschutz gefährdet, wenn ich dennoch reise?
Empfiehlt Ihr Arzt Ihnen, nicht zu reisen, weil eine Behandlung im Ausland wahrscheinlich oder definitiv erforderlich ist, dann besteht leider kein Versicherungsschutz in der Auslandsreise-Krankenversicherung. Auch die Reiserücktrittsversicherung haftet nicht, wenn eine bestehende Vorerkrankung sich vorhersehbar verschlimmert und die Reise daher nicht angetreten werden kann beziehungsweise abgebrochen werden muss. Wenn Ihnen Ihr Arzt von einer Reise abrät, sollten Sie diese daher sofort stornieren. Falls Sie dies erst zu einem späteren Zeitpunkt tun, kommen eventuell höhere Kosten auf Sie zu, da der Versicherer lediglich die Kosten erstattet, die bei einer rechtzeitigen Stornierung angefallen wären.

Besteht in der Reisegepäckversicherung Versicherungsschutz für Wertgegenstände, die ich in meinem verschlossenen Hotelzimmer aufbewahre?
Nein. Wertgegenstände müssen zusätzlich in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden, das erhöhte Sicherheit gegen Diebstahl bietet (zum Beispiel Zimmersafe).

Welche Sportarten sind versichert?
Grundsätzlich sind die meisten Sportarten und Aktivitäten im Versicherungsschutz enthalten, solange sie nicht professionell ausgeübt werden. Ausgeschlossen sind jedoch die Teilnahme an Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten (inkl. Pferderennen) und Risikosportarten wie Skispringen, Bergsteigen, Free Climbing, Höhlenklettern, Heliski und -board, alle Wildwassersportarten, Luftsportarten und Tauchen in mehr als 30 Meter Tiefe.

Bin ich versichert, wenn ich im Urlaub mit meinem Auto eine Panne habe?
Nein, Ihre Police enthält keinen Versicherungsschutz für Autopannen. Dieses Risiko können Sie über einen Autoschutzbrief Ihres örtlichen öffentlichen Versicherers oder über Ihre Sparkasse absichern.

Ich bin als Zeuge bei Gericht geladen und kann deshalb die gebuchte Reise nicht oder nur verspätet antreten. Kann ich dafür meine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen?
Nein, in diesem Fall besteht leider kein Versicherungsschutz.