Unsere Produkte im Detail

Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Beschreibungen der verschiedenen Versicherungsleistungen von Columbus Direct und Preistabellen für alle Produkte. Die vollständigen Leistungen und Bedingungen der einzelnen Policen sind jedoch ausschließlich in den Versicherungsbedingungen enthalten.

Zu den Preistabellen > Zur Online Buchung

Versicherungsleistungen Reiserücktritt und -abbruch Versicherungen Versicherungspakete für Urlaubsreisen AuPair Reiseschutz
(bis zu einem Jahr)
Reiserücktritt (Click&Mix)
Reiseabbruch (Click&Mix)
Reisegepäck (Click&Mix) 2 000 €
(4 000 € pro Familie)
2 000 €
Auslandsreise-Krankenversicherung (Click&Mix) 3 000 000 €
Beistandsleistungen
Reiseunfallversicherung (Click&Mix) 50 000 € 15 000 €
Reisehaftpflichtversicherung (Click&Mix) 1 000 000 €
* Click&Mix: Versicherungsleistungen mit dem Click&Mix Zusatz können von Ihnen wärend der Buchung abgewählt werden. Dies ermöglicht Ihnen ein flexibel auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Versicherungsprodukt.
** Die angezeigten Versicherungssummen sind grundsätzlich pro Person angegeben.
Es gelten die Versicherungsbedingungen.

Reiserücktritt

Zwischen dem Zeitpunkt, an dem Sie eine Reise buchen, und dem tatsächlichen Reisebeginn kann eine Menge passieren. Deshalb gibt es die Reiserücktrittsversicherung.

Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden, falls Sie eine gebuchte Reise aus einem wichtigen Grund nicht antreten können.

Das übernimmt die Reiserücktrittsversicherung von Columbus Direct:

  • Stornierungskosten der Reise

Versicherte Ereignisse sind:

  • Tod
  • schwerer Unfall
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • unerwartete schwere Erkrankung
  • Schaden am Eigentum ab 2 500 €
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses
  • unerwartete Einberufung zum Wehr- / Zivildienst
  • Diebstahl von Reisedokumenten/Ausweispapieren kurz vor Reiseantritt
  • Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das Zielgebiet der Reise

Versicherungssummen:

Wenn Reiserücktrittsschutz einzeln oder innerhalb einer Reiserücktritts- und Abbruch-Versicherung abgeschlossen wird, gilt der jeweils angegebene Gesamtreisepreis als Versicherungssumme.

Innerhalb eines Versicherungspakets für Urlaubsreisen gilt der angegebene Reisepreis pro Person als Versicherungssumme. Ausnahme: Wenn Sie als Familie reisen gilt hier der angegebene Gesamt- / Familienreisepreis als Versicherungssumme.

Die für Sie geltende Versicherungssumme wird Ihnen in Stufe 2 der Buchung zusammen mit weiteren Informationen und Auswahlmöglichkeiten angezeigt, bevor Sie sich für eine Reiseversicherung entschließen.

Risikopersonen:

  • Angehörige der versicherten Person (Ehepartner / Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, sowie deren Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder sowie Verschwägerte)
  • Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
  • versicherte Personen untereinander (max. 6 Personen), die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben
  • Lebensgefährte in einer nicht eheähnlichen Lebensgemeinschaft (sofern bei Abschluss bekannt gegeben)
    (Tipp: Um eine zusätzliche Risikoperson anzugeben, rufen Sie uns an unter 069 2222 7861.)

Ausschlüsse:

Kein Versicherungsschutz besteht

  • wenn bei Reisebuchung bereits eine definitive Prognose bestand, dass der Gesundheitszustand der versicherten Person oder Risikoperson die Reise nicht zulassen würde
  • für den Teil des Schadens, der aus anderen Leistungen (z.B. vom Reiseveranstalter) zurückgezahlt wird
  • für die Gefahren des (Bürger-)Krieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und Kernenergie
  • wenn Sie auf offiziellen Regierungs- und/oder Polizeidatenbanken als verdächtigter Terrorist, Drogenhändler oder Händler von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen stehen
  • für Reisen nach, innerhalb oder durch Afghanistan, Kuba, Liberia und Sudan

Selbstbehalt:

Die Selbstbeteiligung in der Reiserücktrittsversicherung beträgt 20% des Schadens, mindestens jedoch 25 €.

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Reiseabbruch

Wenn etwas passiert, während Sie im Urlaub sind, und Sie Ihre Reise nicht wie geplant beenden können, gleicht eine Reiseabbruchversicherung Ihren finanziellen Schaden aus. So können Sie entgangene Urlaubszeit später ohne finanzielle Einbußen nachholen.

Leistungen im Überblick:

Reiserücktritt- und Abbruch-Versicherungen und Versicherungspakete:

  • Nicht genutzte Reiseleistungen
  • Mehrkosten der Rückreise

AuPair-Reiseschutz:

  • Kosten einer außerplanmäßigen Rückreise
  • Reisekosten einer außerplanmäßigen Aufenthaltsunterbrechung

Risikopersonen:

  • Angehörige der versicherten Person (Ehepartner / Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, sowie deren Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder sowie Verschwägerte)
  • Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
  • versicherte Personen untereinander (max. 6 Personen), die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben
  • Lebensgefährte in einer nicht eheähnlichen Lebensgemeinschaft (sofern bei Abschluss bekannt gegeben)
    Tipp: Um eine zusätzliche Risikoperson anzugeben, rufen Sie uns an unter 069 2222 7861.

Ausschlüsse:

Kein Versicherungsschutz besteht

  • wenn bei Reisebuchung bereits eine definitive Prognose bestand, dass der Gesundheitszustand der versicherten Person oder Risikoperson die planmäße Durchführung der Reise nicht zulassen würde
  • für den Teil des Schadens, der aus anderen Leistungen (z.B. vom Reiseveranstalter) zurückgezahlt wird
  • für die Gefahren des (Bürger-)Krieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und Kernenergie
  • wenn Sie auf offiziellen Regierungs- und/oder Polizeidatenbanken als verdächtigter Terrorist, Drogenhändler oder Händler von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen stehen
  • für Reisen nach, innerhalb oder durch Afghanistan, Kuba, Liberia und Sudan

Selbstbehalt:

Die Selbstbeteiligung in der Reiserücktrittsversicherung beträgt 20% des Schadens, mindestens jedoch 25 €.

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Reisegepäck

Lassen Sie sich durch Probleme mit Ihrem Gepäck nicht den Urlaub verderben. Die Reisegepäckversicherung von Columbus Direct sichert Sie gegen die wichtigsten Risiken rund um Ihr Reisegepäck ab.

Gut angekommen, aber ohne Koffer? Die Reisegepäckversicherung von Columbus Direct übernimmt die Kosten für Ersatzkäufe, wenn das Gepäck mit mehr als 12 Stunden Verspätung am Reiseziel ankommt.

Sie bekommen eine Entschädigung, wenn Ihr mitgeführtes Gepäck durch strafbare Handlungen, Unfälle eines Transportmittels oder Elementarereignisse abhanden kommt oder beschädigt wird.

Sie werden auch entschädigt, wenn aufgegebenes Reisegepäck abhanden kommt oder beschädigt wird, während es sich in Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.

Erstattet wird der Zeitwert bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Leistungen im Überblick:

  • Reisegepäckversicherung
  • Ersatzkäufe bei verspätetem Gepäck

Versicherungssummen:

Ihr Gepäck ist bis zu 2 000 € pro Person (4 000 € pro Familie als Teil von 360°-Schutz Versicherungspaketen) versichert.

Bei Gepäckverspätung werden notwendige Ersatzkäfe im Rahmen von 360°-Schutz Versicherungspaketen bis 250€ pro Person oder bis 500€ pro Familie erstattet. Im Rahmen der AuPair-Reiseschutz Versicherung werden bis zu 150€ erstattet.

Einschränkungen und Ausschlüsse

  • Als unbeaufsichtigtes Reisegepäck sind Video-, Film- und Fotoapparate einschließlich Zubehör vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Als beaufsichtigtes Reisegepäck sind sie bis insgesamt 50% der Versicherungssumme versichert
    (Tipp: Sie können telefonisch eine Zusatzdeckung abschließen, mit der Video-, Film- und Fotoapparate einschließlich Zubehör bis zu 2 000 € versichert sind. Rufen Sie uns unter 069 2222 7861 an, um dies einzurichten. Dies ist nicht für die AuPair-Versicherung möglich.)
  • Schmuck und Kostbarkeiten sind nur versichert, wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (z. B. Safe) eingeschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden
  • EDV-Geräte, elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte inkl. Zubehör sowie Software sind insgesamt bis zu 500 € versichert
  • Sportgeräte inkl. Zubehör sind bis zu 25% der Versicherungssumme versichert, es sei denn die Schäden entstehen durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch
  • Gepäck im Kofferraum eines abgestellten Autos ist zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr oder bei Fahrtunterbrechungen von bis zu 2 Stunden versichert. Nachts muss das Fahrzeug in einer abgeschlossenen Garage abgestellt werden
  • Geld / Wertpapiere / Fahrkarten / Dokumente / Kunstgegenstände / Zahnprothesen / Hörgeräte und Gegenstände des beruflichen Bedarfs sind nicht versichert. Vermögensfolgeschäden werden nicht ersetzt
  • Wertgegenstände sind nur bei Diebstahl, Raub und räuberischer Erpressung versichert (bis 250 € je Schadenfall)
  • Brillen und Kontaktlinsen sind nur bei Beschädigung aufgrund eines Unfalls versichert
  • Nicht versichert sind Schäden, die durch die natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit der versicherten Sachen / Abnutzung / Verschleiß verursacht wurden

Selbstbehalt:

Der Selbstbehalt in der Gepäckversicherung beträgt 50 €.

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Auslandsreise-Krankenversicherung

Eine Reisekrankenversicherung ist besonders bei Reisen außerhalb von Europa wichtig, da hier für gesetzlich Versicherte oft kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall besteht. Doch auch für Reisen innerhalb Europas kann eine Reisekrankenversicherung sinnvoll sein.

Als gesetzlich Versicherter bekommen Sie längst nicht alle medizinischen Kosten im Ausland erstattet. Die Reisekrankenversicherung von Columbus Direct übernimmt zum Beispiel die Kosten für den medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Hause.

Das übernimmt Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung:

  • Medizinisch sinnvoller Rücktransport
  • Überführung im Todesfall / Bestattung im Ausland
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich unaufschiebbarer Operationen
  • ambulante Heilbehandlungen
  • Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen bis zu insgesamt 250 € je Versicherungsfall
  • Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), sofern sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit auf der versicherten Reise erstmals notwendig werden, bis zu insgesamt 250 € je Versicherungsfall
  • Schwangerschaftsuntersuchung und –behandlung sofern bei Beginn des Versicherungsschutzes noch keine Schwangerschaft bestand (nur in der AuPair-Versicherung)

Ausschlüsse:

  • medizinische Kosten im Land des ständigen Wohnsitzes
  • Krankheiten, die schon vor dem Reiseantritt in Erscheinung getreten sind und deren Folgen
    (Für eine akut wieder auftretende Vorerkrankung wird jedoch im Rahmen der ersten Hilfe eine erste medizinische Notfallversorgung (bis 500 €) erstattet)
  • Krankheiten / Unfälle / Todesfälle, die durch Kriegsereignisse oder Teilnahme an inneren Unruhen verursacht worden sind
  • auf Vorsatz oder strafbaren Handlungen beruhende Krankheiten
  • Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen
  • Behandlung geistiger und seelischer Störungen und Erkrankungen sowie für Hypnose und Psychotherapie
  • Schwangerschaftsüberwachung (außer in der AuPair-Versicherung) / Entbindung / Schwangerschaftsabbruch / Versorgung der Neugeborenen
  • Zahnersatz einschließlich Kronen und für Kieferorthopädie
  • Brillen / Kontaktlinsen / Prothesen / sonstige Hilfsmittel
  • Kur- und Sanatoriumsbehandlung / Rehabilitationsmaßnahmen / experimentelle Behandlungen / Akupunktur
  • ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort
  • Krankheiten und Unfälle durch Einnahme von Alkohol, Drogen, Betäubungsmitteln, vergleichbaren Substanzen und ärztlicherseits nicht verschriebenen Medikamenten
  • Medikamente, die nicht in direktem Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung, akut auftretenden Krankheiten oder Unfällen stehen (z.B. Diät, Beruhigungs- o. Verhütungsmittel)
  • Impfungen und deren Folgen
  • selbst zugefügte Verletzungen und Selbstmord

Selbstbehalt

In der Auslandsreise-Krankenversicherung fällt eine Selbstbeteiligung von 100 € an. Als Teil der AuPair-Versicherung beträgt der Selbstbehalt 125 €

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Beistandsleistungen

Die Beistandsleistungen beinhalten eine Reihe finanzieller und praktischer Hilfen, die Sie unterwegs in schwierigen Situationen nutzen können.

Wichtige Beistandsleistungen im Überblick:

  • Kosten für Such- und Rettungsmaßnahmen
  • Kostenübernahmengarantie bei stationärer Krankenhausbehandlung
  • Krankenhaustagegeld bei vollstationärer Behandlung (5.-15. Tag)
  • Vorschuss bei Verlust von Zahlungsmitteln / Reisedokumenten
  • Verauslagung von Strafkautionen

Leistungen im Detail

  • Für den Fall, dass Sie aufgrund eines Unfalls gesucht, gerettet oder geborgen werden müssen, werden Ihnen die dadurch entstandenen Kosten erstattet
  • Wir garantieren für die Kosten Ihrer Behandlung gegenüber dem Krankenhaus, damit Sie dafür nicht in Vorleistung gehen müssen
  • Wenn Sie vollstationär im Krankenhaus behandelt werden, bekommen Sie ein Tagegeld, um Ihre laufenden Ausgaben zu decken
  • Wenn Sie am Reiseort stationär behandelt werden müssen und der Krankenhausaufenthalt die ursprünglich gebuchte Reisedauer übersteigt, werden Ihnen die Mehrkosten der Rückreise für eine Begleitperson erstattet, die mit Ihnen am Reiseort bleibt (nicht in der AuPair-Versicherung)
  • Wenn ein allein reisendes Kind unter 18 Jahren während seiner Urlaubsreise stationär in einem Krankenhaus im Ausland behandelt werden muss, wird einem in Deutschland lebenden Verwandten ein Flugticket bzw. eine Bahnfahrkarte zur Verfügung gestellt, um das Kind vor Ort zu besuchen und zu betreuen (nicht in der AuPair-Versicherung)
  • Falls Ihnen unterwegs Ihre Zahlungsmittel abhanden kommen und Sie dadurch in eine finanzielle Notlage geraten, erhalten Sie von uns ein Darlehen, um wieder Geld zur Verfügung zu haben
  • Sollten Sie während Ihrer Reise mit Haft bedroht oder verhaftet werden, gehen wir für Ihre Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten sowie gegebenenfalls Ihre Strafkaution in Vorleistung
  • Wenn Sie einen Arzt brauchen, informieren wir Sie über die Möglichkeiten und versuchen, einen deutsch oder englisch sprechenden Arzt für Sie zu finden
  • Wenn Sie im Krankenhaus stationär behandelt werden, stellen wir über einen von uns beauftragten Arzt Kontakt zu den behandelnden Krankenhausärzten und ggf. zu Ihrem Hausarzt her und sorgen für die Übermittlung von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten. Auf Wunsch informieren wir Ihre Angehörigen
  • Auf Wunsch informieren wir Sie über Impfvorschriften / -empfehlungen für das geplante Urlaubsland, Visa- / Zollbestimmungen, Klima, Devisenbestimmungen, Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland und Krankenhäuser im Urlaubsland und übermitteln Nachrichten an Angehörige, Geschäftspartner oder Arbeitgeber

Einschränkungen:

Kosten für selbstständig organisierte Maßnahmen werden nicht übernommen.

Selbstbehalt:

Für Beistandsleistungen fällt kein Selbstbehalt an.

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Reiseunfallversicherung

Wenn Ihnen unterwegs etwas zustöβt, schützt eine Reiseunfallversicherung Sie und Ihre Angehörigen vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.

Die Reiseunfallversicherung leistet bei Unfällen, die zum Tod oder zu einer dauerhaften Invalidität führen. Das Fluggastrisiko ist eingeschlossen.

Leistungen im Überblick:

Versicherungspakete für Urlaubsreisen:

  • Todesfallleistung: 5 000 €
  • Invaliditätsleistung: 50 000 €

AuPair-Reiseschutz:

  • Todesfallleistung: 15 000 €
  • Invaliditätsleistung: 15 000 €

Ausschlüsse:

  • Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen / Schlaganfälle / Krampfanfälle, die den ganzen Körper ergreifen und Unfälle durch krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen
  • Unfälle durch alkohol- oder betäubungsmittelbedingte Bewusstseinsstörungen
  • Unfälle in ursächlichem Zusammenhang mit dem Betrieb eines Luftfahrzeuges. Versicherungsschutz besteht jedoch als Fluggast eines Luftfahrtunternehmens
  • Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen / Strahlen / Infektionen, es sei denn, diese sind durch den Unfall bedingt
  • Unfälle bei der Ausübung von Extremsportarten (insbesondere Rafting, Free-Climbing, Canyoning, Abseilaktionen und Höhlenbegehungen, Bergsteigen, Drachenfliegen, Gleitschirmfliegen, Fallschirmspringen), bei der Teilnahme an Box- oder Ringkämpfen, Kampfsportwettkämpfen, Pferde- oder Radrennen sowie als Fahrer / Beifahrer / Insasse eines Kraftfahrzeugs an Fahrtveranstaltungen (inkl. Übungsfahrten) bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt
  • Unfälle, die der versicherten Person bei vorsätzlicher Ausführung einer Straftat zustoßen
  • Unfälle aufgrund eines versuchten oder vollendeten Suizids

Selbstbehalt:

In der Reiseunfallversicherung fällt kein Selbstbehalt an.

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Reisehaftpflichtversicherung

Die Private Auslandshaftpflichtversicherung leistet Versicherungsschutz, sollten Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes wegen Personen- oder Sachenschäden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

Versichert sind Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens als Privatperson, insbesondere:

  • als Familien- und Haushaltsvorstand (z.B. aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige)
  • als Radfahrer
  • als Sportler (Einschränkungen beachten)
  • aus dem erlaubten privaten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen (nicht zu Jagdzwecken oder strafbaren Handlungen)
  • als Reiter bei Benutzung fremder Pferde (ausgenommen: Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder Tiereigentümer)
  • als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen (nicht von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen / landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden)
  • als Mieter (nicht Dauermieter, Pächter, etc.) von anlässlich des Aufenthaltes im Ausland angemieteten Appartements, Hotel-/ Pensionszimmern und Häusern zu Wohnzwecken

Ausschlüsse und Einschränkungen:

Nicht versicherte Gefahren

  • Gefahren eines Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) / Praktikums / einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art oder einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung
  • Nicht versichert ist daher insbesondere die Tätigkeit als Au-Pair sowie die sonstige Betreuung von Kindern gegen Entgelt.

  • Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden (Ausnahmen beachten)

    Nicht versichert sind Ansprüche

  • die über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht der versicherten Person hinausgehen
  • aus Schäden infolge der Ausübung von Jagd / Teilnahme an Rennen, Box- oder Ringkämpfen, inkl. Training
  • aus Schadenfällen von Angehörigen / Gastfamilie / Mitbewohnern
  • von gesetzlichen Vertretern geschäftsunfähiger oder beschränkt geschäftsfähiger Personen
  • für Schäden an fremden Sachen, die z.B. gemietet / geliehen wurden (Ausnahme: zu Wohnzwecken gemietete Räume, mit Einschränkungen)
  • für Schäden im Zusammenhang mit Asbest / Strahlen / durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser
  • wegen Sachschaden durch allmähliche Einwirkung der Temperatur / von Gasen / Dämpfen / Feuchtigkeit / Niederschlägen / durch Abwässer / Schwammbildung / Senkungen von Grundstücken / Erdrutsche / Erschütterungen infolge von Rammarbeiten / Überschwemmungen
  • aus Flurschaden durch Weidevieh und aus Wildschaden
  • wegen verschiedener Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, die in den Versicherungsbedingungen genauer beschrieben werden
  • wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen / aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen
  • wegen Schäden aus der vorsätzlichen / grob fahrlässigen Übertragung einer Krankheit der versicherten Person / von ihr gehaltenen oder veräußerten Tieren

Selbstbehalt:

Der Selbstbehalt in der Reisehaftpflichtversicherung betträgt 500 €.

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Preistabellen

Reiserücktritt und Abbruch:

Versicherungspakete für Urlaubsreisen:

AuPair Versicherungen