Schaden melden

Bitte beachten: Diese Informationen gelten für Reiseversicherungspolicen, die ab dem 04.08.2011 abgeschlossen wurden. Wenn Sie Ihre Reiseversicherung vor diesem Datum abgeschlossen haben, klicken Sie bitte hier.

Was ist im Schadenfall zu tun?

  1. unnötige Kosten vermeiden und den Schaden möglichst gering halten
  2. den Schaden sofort melden (Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite)

Um Ihren Versicherungsschutz nachzuweisen, reichen Sie bitte

  1. Ihre Reiseanmeldung oder Buchungsbestätigung
  2. den Versicherungsnachweis

bei uns ein. Als Versicherter sind Sie verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten und den Umfang des Schadens nachzuweisen. Was dies genau bedeutet, wird nachfolgend für die einzelnen Versicherungsarten beschrieben.

Reisegepäckversicherung

Wenn Ihr Gepäck während des Transports verloren geht oder beschädigt wird, gehen Sie folgendermaβen vor:

  1. Zeigen Sie den Schaden sofort, wenn Sie Ihn feststellen, bei Ihrem Transportunternehmen an
  2. Lassen Sie sich die Anzeige schriftlich bestätigen

Wenn Sie später beim Auspacken Schäden an Ihrem Gepäck feststellen, müssen Sie diese innerhalb von sieben Tagen schriftlich oder persönlich bei Ihrem Transportunternehmen anzeigen.

Bei Schäden, die am Urlaubsort entstehen:

  1. Zeigen Sie den Schaden der Reiseleitung und / oder der Hotelleitung an
  2. Lassen Sie sich die Anzeige schriftlich bestätigen

Bei Diebstahl und anderen Straftaten müssen Sie zusätzlich:

  1. Unverzüglich Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten
  2. Sich eine Durchschrift des Polizeiprotokolls und / oder eine schriftliche Bestätigung der Anzeigeerstattung geben lassen.

Die schriftliche Bestätigung (und ggf. das Polizeiprotokoll) müssen Sie später zusammen mit dem Schadenformular einreichen, um Ihren Schaden ersetzt zu bekommen.

Schadenformular Reisegepäckversicherung

Auslandsreise-Krankenversicherung:

Wenn Sie unterwegs einen Arzt aufsuchen oder ins Krankenhaus müssen, brauchen wir von Ihnen die folgenden Dokumente, damit wir die entstandenen Kosten erstatten können:

  • Originalrechnung mit
    • Name des Patienten
    • Bezeichnung der Erkrankung
    • Datum / Daten der Behandlung
    • Vom Arzt erbrachte Leistungen
  • Rezepte mit
    • Bezeichnung des verordneten Arzneimittels
    • Preis
    • Stempel der Apotheke

Schadenformular Auslandsreise-Krankenversicherung

Bei medizinischen Notfällen:

Rufen Sie +49 (0) 221 8277 9488 an.

Der Notrufservice steht Ihnen 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.

Diese Nummer müssen Sie auch anrufen, um einen Rücktransport nach Deutschland zu organisieren.

Reiserücktrittsversicherung

Sie müssen von einer Reise zurücktreten, für die Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben? Dann müssen Sie so schnell wie möglich:

  1. Ihre Reise stornieren
  2. Uns über den Reiserücktritt informieren
  3. Belege einreichen:
    • Immer: Versicherungsnachweis und Buchungsunterlagen mit Stornokostenrechnung
    • Bei Stornierung eines Objekts: Bestätigung des Vermieters, dass das Objekt nicht weitervermietet werden kann
    • Bei Unfall / Krankheit / Schwangerschaft / Impfunverträglichkeit: Ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten
    • Im Todesfall einer versicherten Person oder einer Risikoperson: Sterbeurkunde
    • Bei Verlust des Arbeitsplatzes:Kündigungsschreiben des Arbeitgebers
    • Bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses:
      • Bestätigung der Agentur für Arbeit über die Zustimmung zu der gebuchten Reise
      • Aufhebungsbescheid der Agentur für Arbeit
      • Kopie des neuen Arbeitsvertrages
    • Bei Wiederholungsprüfungen: Bescheinigungen der Schule / Hochschule
    • Bei Einberufung zum Grundwehrdienst / Wehrübung / Zivildienst: Bescheinigungen von staatlichen Stellen
    • Bei Diebstahl von Dokumenten / Ausweispapieren: polizeiliches Protokoll
    • Sonstige Schadenereignisse: geeignete Nachweise

Wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund erst verspätet antreten können, gehen Sie bitte so vor:

  1. Informieren Sie sofort die Buchungsstelle Ihrer Reise
  2. Organisieren Sie sich die kostengünstigste Nachreisemöglichkeit, die Sie entsprechend der Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise bekommen können
  3. Heben Sie alle Rechnungen und Belege auf

Schadenformular Reiserücktrittsversicherung

Ärztliche Bescheinigung Reiserücktrittsversicherung

Reiseabbruchversicherung

Wenn Sie eine Reiseabbruchversicherung bei uns abgeschlossen haben und Ihre Reise nicht wie geplant beenden können, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  1. Informieren Sie uns unverzüglich darüber, dass Sie Ihre Reise nicht wie geplant beenden können.
  2. Halten Sie den Schaden möglichst gering und vermeiden Sie unnötige Kosten.
  3. Heben Sie alle Rechnungen und Belege auf.

Unter der Überschrift ‚Obliegenheiten‘ in Ihren den Versicherungsbedingungen Ihrer Reiserücktritts- beziehungsweise Reiseabbruchversicherung können Sie nachlesen, welche Dokumente Sie in Ihrem individuellen Versicherungsfall einreichen müssen.

Schadenformular Reiseabbruchversicherung

Ärztliche Bescheinigung Reiseabbruchversicherung

Reisehaftpflichtversicherung

Wenn Sie auf Ihrer Reise einen Unfall haben oder ein anderes Ereignis, bei dem für Dritte ein Schaden entsteht, denken Sie bitte an Folgendes:

  1. Schreiben Sie sich Namen und Adressen von Zeugen auf.
  2. Erkennen Sie die Haftung gegenüber dem Geschädigten auf keinen Fall an! Sie können sonst Ihren Versicherungsschutz verlieren.
  3. Melden Sie uns den Schadenfall so schnell wie möglich.

Schadenformular Private Auslandshaftpflichversicherung

Reiseunfallversicherung

Bei einem Unfall während Ihrer Reise gehen Sie bitte folgendermaβen vor:

  1. Notieren Sie sich Namen und Adressen von Zeugen des Unfalls.
  2. Falls die Polizei eingeschaltet wurde, lassen Sie sich eine Kopie des Protokolls aushändigen.
  3. Falls Sie verletzt sind, suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf.

Ein Unfall mit Todesfolge muss der URV innerhalb von 48 Stunden angezeigt werden. Auch, wenn der Unfall selbst schon angezeigt wurde, muss die Todesfolge innerhalb dieser Frist angezeigt werden.

Schadenformular Reiseunfallversicherung

Schadenmeldungen richten Sie bitte an:

ROLAND Assistance GmbH
Regulierungsstelle Columbus-Direct
50664 Köln

+49 (0) 221 8277 9488

+49 (0) 221 8277 5488

Diese Informationen gelten nur für Versicherungspolicen, die über Columbus Direct Deutschland abgeschlossen wurden. Wenn Sie Ihre Police auf einer englischsprachigen Webseite oder als Anwohner eines anderen Landes abgeschlossen haben, können Sie hier das Land wechseln.