Schaden melden

Hinweise zur Schadensmeldung

Um Ihren Versicherungsschutz nachzuweisen, reichen Sie bitte

  1. Ihre Reiseanmeldung oder Buchungsbestätigung
  2. den Versicherungsnachweis

bei uns ein. Als Versicherter sind Sie verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten und den Umfang des Schadens nachzuweisen. Was dies genau bedeutet, wird nachfolgend für die einzelnen Versicherungsarten beschrieben.

Reisegepäckversicherung

Wenn Ihr Gepäck während des Transports verloren geht oder beschädigt wird, gehen Sie folgendermaβen vor:

  1. Zeigen Sie den Schaden sofort, wenn Sie Ihn feststellen, bei Ihrem Transportunternehmen an
  2. Lassen Sie sich die Anzeige schriftlich bestätigen

Wenn Sie später beim Auspacken Schäden an Ihrem Gepäck feststellen, müssen Sie diese innerhalb von sieben Tagen schriftlich oder persönlich bei Ihrem Transportunternehmen anzeigen.

Bei Schäden, die am Urlaubsort entstehen:

  1. Zeigen Sie den Schaden der Reiseleitung und / oder der Hotelleitung an
  2. Lassen Sie sich die Anzeige schriftlich bestätigen

Bei Diebstahl und anderen Straftaten müssen Sie zusätzlich:

  1. Unverzüglich Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten
  2. Sich eine Durchschrift des Polizeiprotokolls und / oder eine schriftliche Bestätigung der Anzeigeerstattung geben lassen.

Die schriftliche Bestätigung (und ggf. das Polizeiprotokoll) müssen Sie später zusammen mit dem Schadensformular einreichen, um Ihren Schaden ersetzt zu bekommen.

Schadensformular Reisegepäckversicherung

Auslandsreise-Krankenversicherung:

Wenn Sie unterwegs einen Arzt aufsuchen oder ins Krankenhaus müssen, brauchen wir von Ihnen die folgenden Dokumente, damit wir die entstandenen Kosten erstatten können:

  • Originalrechnung mit
    • Name des Patienten
    • Bezeichnung der Erkrankung
    • Datum / Daten der Behandlung
    • Vom Arzt erbrachte Leistungen
  • Rezepte mit
    • Bezeichnung des verordneten Arzneimittels
    • Preis
    • Stempel der Apotheke

Bei medizinischen Notfällen:

Rufen Sie +49 (0) 211 5363 692 an.

Der Notrufservice der URV steht Ihnen 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Sie rufen an, geben Ihre Telefonnummer durch und werden zurückgerufen.

Diese Nummer müssen Sie auch anrufen, um einen Rücktransport nach Deutschland zu organisieren.

Reiserücktrittsversicherung

Sie müssen von einer Reise zurücktreten, für die Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben? Dann müssen Sie so schnell wie möglich:

  1. Ihre Reise stornieren
  2. Uns über den Reiserücktritt informieren (Tel.: 0681 844 7555))
  3. Belege einreichen:
    • Immer: Buchungsunterlagen mit Stornokostenrechnung
    • Bei Unfall / Krankheit / Schwangerschaft / Impfunverträglichkeit: Ärztliches Attest
    • Bei psychiatrischen Erkrankungen: Attest eines Facharztes für Psychiatrie
    • Bei Tod: Sterbeurkunde
    • Bei Verlust des Arbeitsplatzes:Kündigungsschreiben des Arbeitgebers
    • Bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses:
      • Bestätigung der Agentur für Arbeit über die Zustimmung der gebuchten Reise
      • Aufhebungsbescheid der Agentur für Arbeit
      • Kopie des neuen Arbeitsvertrages
    • Bei Wiederholungsprüfungen: Bescheinigungen der Schule / Hochschule
    • Bei Einberufung zum Grundwehrdienst / Wehrübung / Zivildienst: Bescheinigungen von staatlichen Stellen
    • Nachweis des Bestehens einer häuslichen Gemeinschaft:
      • Kopie der Vorder- und Rückseiter beider Personalausweise oder
      • Bestätigung des Einwohnermeldeamts
    • Sonstige Schadenereignisse: geeignete Nachweise

Wenn Ihr Reiseveranstalter Rücktrittsgebühren erhebt, werden Sie durch die Reiserücktrittsversicherung nicht automatisch davon befreit. Im Versicherungsfall ersetzen wir Ihnen diese Gebühren jedoch unter Abzug des vereinbarten Selbstbehalts.

Schadensformular Reiserücktrittsversicherung

Reiseabbruchversicherung

Wenn Sie zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung bei uns abgeschlossen haben, erhalten Sie bei Reiseabbruch außerdem den anteiligen Reisepreis der gebuchten und nicht genutzten Reiseleistung vor Ort zurück.

So gehen Sie vor:

  1. Informieren Sie uns unverzüglich darüber, dass Sie Ihre Reise nicht wie geplant beenden können.
  2. Halten Sie den Schaden möglichst gering und vermeiden Sie unnötige Kostenerhöhungen.
  3. Heben Sie alle Rechnungen und Belege auf.

Unter der Überschrift ‚Obliegenheiten‘ in Ihren den Versicherungsbedingungen Ihrer Reiserücktritts- beziehungsweise Reiseabbruchversicherung können Sie nachlesen, welche Dokumente Sie in Ihrem individuellen Versicherungsfall einreichen müssen.

Schadensformular Reiseabbruchversicherung

Reisehaftpflichtversicherung

Wenn Sie auf Ihrer Reise einen Unfall haben oder ein anderes Ereignis, bei dem für Dritte ein Schaden entsteht, denken Sie bitte an Folgendes:

  1. Schreiben Sie sich Namen und Adressen von Zeugen auf.
  2. Erkennen Sie die Haftung gegenüber dem Geschädigten auf keinen Fall an! Sie können sonst Ihren Versicherungsschutz verlieren.
  3. Melden Sie den Schadenfall unverzüglich der URV.

Reiseunfallversicherung

Bei einem Unfall während Ihrer Reise gehen Sie bitte folgendermaβen vor:

  1. Notieren Sie sich Namen und Adressen von Zeugen des Unfalls.
  2. Falls die Polizei eingeschaltet wurde, lassen Sie sich eine Kopie des Protokolls aushändigen.
  3. Falls Sie verletzt sind, suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf.

Ein Unfall mit Todesfolge muss der URV innerhalb von 48 Stunden angezeigt werden. Auch, wenn der Unfall selbst schon angezeigt wurde, muss die Todesfolge innerhalb dieser Frist angezeigt werden.

Schadensmeldungen richten Sie bitte an:

Union Reiseversicherung AG / Columbus Direct
Reiseservice
D-66087 Saarbrücken

+49 (0) 681 844 7555

+49 (0) 681 844 1113